Lambert-Podcast

Drohverlustrückstellungen - in der Überleitungsrechnung eine Hinzurechnung oder eine Kürzung?

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Sinopsis

Klausurbesprechung Bilanzbuchhalter H 2020. Es ging in der Körperschaftsteueraufgabe um eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Diese muss handelsrechtlich passiviert werden und darf steuerlich nicht bilanziell auftauchen. Normalerweise führt dies zu einer Korrektur in der Überleitungsrechnung nach oben, denn handelsrechtlich wird ein Aufwand gebucht, der steuerrechtlich nicht okay ist und also rückgängig gemacht werden muss. Allerdings wurde hier der Sachverhalt schon im Vorjahr gebucht. Warum dies zu genau der gegenteiligen Vorgehensweise führt, nämlich zu einer Korrektur in der steuerlichen Überleitungsrechnung nach unten (!), erzähle ich in diesem Podcast. Diese Episode ist Teil meines Onlinekurses zur Körperschaftsteuer. Mehr zu meinen Blogposts, Videos, Audios, Webinaren und Onlinekursen unter www.daniel-lambert.de.