Dmw - Deutsche Medizinische Wochenschrift

Werbung und Wahlkampf im Wartezimmer – erlaubt oder verboten?

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Sinopsis

Wer im Wartezimmer sitzt, hat in der Regel Zeit. Was also liegt näher, als das Wartezimmer zur Information der Patienten zu nutzen, ihnen IGeL-Leistungen zu erläutern oder für die politische Partei zu werben, der man angehört? Doch Vorsicht – nicht alles, was möglich ist, ist auch gesetzlich erlaubt.